
Gelsenkirchen – 01. Oktober 2020
Der Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband hat diese Woche eine neue Laborleistung für den EBM beschlossen. Zum 1. Oktober 2020 wird es eine spezifische Gebührenordnungsposition (GOP) zur Abrechnung von Antigentests zum Nachweis von SARS-CoV-2 im EBM geben.
Die GOP für die Laboruntersuchung lautet 32779 und ist mit 10,80 Euro bewertet. Sie wird extrabudgetär vergütet und kann ausschließlich von Laborärzten und Mikrobiologen abgerechnet werden.
Die Leistung umfasst keine Schnelltests, die als Point-of-Care-Tests (POCT) in den Praxen durchgeführt werden können. Es ist ausschließlich ein Direktnachweis von Antigenen im Labor berechnungsfähig.
Bis die für Mitte Oktober vom Bundesgesundheitsministerium angekündigte Überarbeitung und Konsolidierung der Formulare zur Beauftragung von Corona-Tests umgesetzt wurde, können Praxen übergangsweise das Muster 10 nutzen – sofern sie den Test als medizinisch sinnvoll erachten und bis zu diesem Zeitpunkt bereits Antigentest in den Laboren durchgeführt werden.
PCR-Test bleibt Goldstandard
Für die Testung auf eine SARS-CoV-2 Infektion und bei Kontaktpersonen der Kategorie I bleibt das PCR-Verfahren das Mittel der Wahl. Zwar besteht über die Güte der Antigentests zum Nachweis von SARS-CoV-2 noch keine ausreichend zulässige Datenlage, doch ist von anderen Antigentesten eine deutlich geringere Sensitivität bekannt. Diese liegt häufig bei ca. 90 Prozent, bei POCT noch niedriger.
Für eine Bewertung von Sensitivität und Spezifität von Antigentests zum Nachweis von SARS-CoV-2 erfolgt aktuell eine Validierung durch Experten. Dabei stehen Point-of-Care-Tests zum Antigennachweis im Fokus.