
Gelsenkirchen – 22. September 2020
Zum 1. Oktober 2020 wird die Testung auf einen Mangel des Enzyms Dihydropyrimidin-Dehydrogenase (DPD) in den EBM-Katalog aufgenommen. Für die Untersuchung des Metabolisierungsstatus des Enzyms Dihydropyrimidin-Dehydrogenase (DPD) im Zusammenhang mit der Gabe von fluorouracil-haltigen Arzneimitteln wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 32867 eingeführt.
Diese ist mit 120 Euro bewertet und wird zunächst extrabudgetär vergütet.
Berücksichtigung der Empfehlung
Mit der Aufnahme in den EBM-Katalog folgt der Bewertungsausschuss den Empfehlungen des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz der Europäischen Arzneimittelagentur sowie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Beide Institutionen präferieren einen Test, da Patienten, die unter dem Fehlen oder einem Mangel des DPD-Enzyms leiden, ein erhöhtes Risiko für schwere beziehungsweise lebensbedrohliche Toxizität besitzen. Fluorouracilhaltige Arzneimittel werden insbesondere in der Krebstherapie eingesetzt.