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Abbildung eines Labortests symbolisiert einen Corona Gurgeltest

Gelsenkirchen – 28. Januar 2020

Bitte beachten Sie, dass wir in unserem Labor keine Probenentnahmen bei Patienten mit Verdacht auf Coronavirus-Infektion durchführen können.

Vorgehensweise bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion (von der KBV)
Mit Beispielen für die beiden Fälle:
1. Patientin oder Patient meldet sich telefonisch an
2. Patientin oder Patient kommt ohne Anmeldung in die Praxis

Informationen zu Erreger und Labordiagnostik
Ende 2019 traten in Wuhan/China Pneumonien mit zum damaligen Zeitpunkt ungeklärter Herkunft auf. Mittlerweile ist das Virus hinter den Erkrankungen als neuartiges Coronavirus SARS-CoV-2 definiert. Neben asiatischen Ländern trat das Virus auch bereits in europäischen Ländern, Australien, USA, Kanada und Südamerika auf. Über die Entwicklung und Todesfälle wurde und wird berichtet.

Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zusammengestellt:

Erreger
Das neuartige Virus gehört zu den beta-Coronaviren wie das SARS-Virus. (Quelle: RKI)

Übertragung
Der Ursprung des Virus soll bei Wildtieren liegen, als wahrscheinlich gelten Fledermäuse.
Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch-zu-Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden (Quelle: RKI).

Falldefintion (kann sich ändern, aktuelle Informationen über die RKI-Webseite abrufbar)
Eine spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch SARS-CoV-2 muss erfolgen bei:

  1. Akuter respiratorischer Symptomatik von beliebiger Schwere UND Kontakt mit einem bestätigtem SARS-CoV-2-Fall innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn
  2. Personen mit Symptomen zum klinischen Bild UND Aufenthalt in einem Risikogebiet
    (Quelle: RKI)

Diagnostik & Probenentnahme
Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) sollten möglichst Proben parallel aus den oberen und den tiefen Atemwegen entnommen werden (Trockenabstrich).

 Obere Atemwege:

  • Nasopharynx-Abstrich oder -Spülung

Bei Abstrichen ist zu beachten, dass für den Virusnachweis geeignete Trockenabstrichtupfer verwendet werden (kein Agar-Tupfer). Mit den Trockentupfer kann zuerst der Rachen und anschließend die Nase abgestrichen werden.

Tiefe Atemwege:

  • Bronchoalveoläre Lavage
  • Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert; Arbeitsschutz beachten)
  • Trachealsekret

Kann die Probe nicht tagfrisch versandt werden, kann sie bei 4°C gelagert werden. (Quelle: RKI)

Bitte nehmen Sie 2 Abstriche (je einmal Nasen- & Rachenabstrich) ab, damit auf SARS-CoV-2 und Influenza getestet werden kann.

Die Diagnostik stellt eine Kassenleistung mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 32816 im EBM dar.

Probenbehandlung
Bei der Probennahme von Verdachtsfällen sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu beachten, welche Sie den Empfehlungen des RKI entnehmen können.

Verpackung und Versand

Bei Kurierversand/-mitgabe: Probe in einen separaten Versandbeutel packen und dem Kurierfahrer mitgeben.

Bitte kennzeichnen Sie entsprechende Proben so, dass unsere Mitarbeiter diese direkt als „Corona-Proben“ erkennen können (z. B. Markierung auf der Versandtüte).

Sollte bei Ihnen kein Kurierfahrer die Proben einsammeln, versenden Sie bitte per Post wie folgt:
Die Verpackung besteht aus 3 Komponenten und ist über unseren Versand bestellbar:

  1. Primärverpackung = Probengefäß (z.B. Tupferröhrchen oder Monovette)
  2. Sekundärverpackung = Schutzgefäß (flüssigkeitsdicht verschraubtes Plastikröhrchen, darin saugfähiges Material)
  3. Umverpackung = Kistenförmige Verpackung

Bitte unbedingt eine Telefonnummer und den Namen einer verantwortlichen Person angegeben!

Klinische Proben von Verdachtsfällen zum Nachweis von SARS-CoV-2 sind als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ der UN-Nr. 3373 zuzuordnen und nach Maßgabe der Verpackungsanweisung P650 zu verpacken.

Allgemeines:
Personen, die Symptome von SARS-CoV-2 aufweisen (Fieber, Husten oder Atemnot), sollten sich telefonisch bei einem Arzt oder der Nummer 116 117 (bundesweite Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes) melden, um das weitere Vorgehen abzuklären.

Das Flussschema zur Verdachtsabklärung finden Sie auch auf der Seite des RKI.

Meldepflicht:
Nach §6, Abs. (1) IfSG besteht eine namentliche Meldepflicht (Personen unter weiterer Abklärung, wahrscheinliche Fälle und bestätigte Fälle) für den behandelnden Arzt. Als Verdachtsfälle gelten demnach Personen, bei denen eine spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch SARS-CoV-2 durchgeführt werden muss. Positive Nachweise werden auf Basis von §7, Abs. (2) IfSG vom Labor an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.

Für Rückfragen zum Thema stehen Ihnen unsere Teams der Datenerfassung (Sandy Knecht 0209-1586-211 und Franka Kobe 0209-1586-221), des Außendienstes (Andrea Hövelmann 0173-5444478, Silvia Gruda 0173-5301755, Ines Kulikowski 0209-1586-231) sowie Frau Dr. Susanne Buchbinder (0209-1586-415) zur Verfügung.

ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN BEIM ROBERT-KOCH-INSTITUT