
Gelsenkirchen – 31. Januar 2020
Seit dem 1. Januar 2020 ist das organisierte Programm für die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs in Kraft. Hierdurch haben Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre einen Anspruch auf einen kombinierten Test (Zytologie + HPV-Test). Ebenfalls Anspruch auf diesen Test haben Frauen, die in den Jahren 2018 oder 2019 nach den bisherigen Richtlinien untersucht wurden. Anspruch auf eine klinische Untersuchung (ohne Zytologie + HPV-Test) besteht zukünftig für die Zeit zwischen den beiden kombinierten Tests.
Das Eurofins Medizinische Labor Gelsenkirchen bietet die Möglichkeit der HPV Diagnostik für seine Einsender an. Hierzu muss nur bei der Diagnose „Krebsvorsorge“ angegeben und ein Kreuz bei „präventiv“ gesetzt werden.
Ist der zytologische Abstrich positiv, erfolgt die Abrechnung über die Kasse (durch die Ärzte). Auf dem Überweisungsschein muss hierfür „Abklärung eines auffälligen Pap-Test“ eingetragen werden und wieder das Kreuz bei „präventiv“ gesetzt werden.
Zur Dokumentation und Veranlassung der zytologischen Untersuchung gab es eine Anpassung des Muster 39. Für Rückfragen hilft unser Außendienst unter 0173 / 54 44 478 (Andrea Hövelmann) bzw. 0173 / 53 01 755 (Silvia Gruda) gerne weiter.